Jugendschießleiter


Zum Eintrag der Jugendschießleiterbefähigung in den Schießleiterausweis sind der Schießleiterausweis sowie der Nachweis über den Besuch eines gefordertes GLK-Kurses (im Original) bzw. entsprechende Nachweise über andere Qualifikationenen dem Leiter der Ausbildung Schießsport im Diözesanverband Paderborn, Rudolf Bracht, vorzulegen.

Nach anschließender Prüfung der eingereichten Unterlagen durch den Diözesanjungschützenmeister und dem Diözesanschießmeister erfolgt eine Anerkennung/Nichtanerkennung der Jugendschießleiterbefähigung und die Rückgabe der eingereichten Unterlagen durch den Leiter der Ausbildung.

Stand: 06.03.2011